Verbandstarifvertrag

Verbandstarifvertrag
Tarifvertrag, bei dem als Vertragspartei auf Arbeitgeberseite ein Verband ( Berufsverband,  Tariffähigkeit) auftritt (§ 2 I TVG). Die Verbände bestimmen, für welche Branchen der V. gilt. Der V. gilt i.d.R. als  Flächentarifvertrag für bestimmte Gebiete (Tarifbezirke, Länder, Bundesgebiet), meist entsprechend dem Gebiet der jeweiligen Verbände oder ihrer Untergliederungen.
- Anders:  Firmentarifvertrag.

Lexikon der Economics. 2013.

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